Aktienkauf: Qualität einer Neuemission
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Einen möglichen Hinweis unter vielen, gibt die IPO-NORM (IPO, Initial Public Offering = Neuemission). Sie ist das Qualitätskriterium für Neuemissionen der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK). Die IPO-Norm gilt als bestanden, wenn eine Neuemission mindestens zwei Wochen vor dem Beginn der Zeichnungsfrist die folgenden vier Kriterien erfüllt: 1. Rechtzeitige Veröffentlichung des Verkaufsprospektes 2. Offenlegung der Haltefristen der Altaktionäre 3. Offenlegung der Beteiligung bzw. Abgabequote der Emissionsbanken bei IPO 4. Verpflichtung, die Zuteilungsschlüssel nach Abschluss der Emission offen zu legen Achtung: Die IPO-Norm ist keine Garantie dafür, dass eine Neuemission eine gute Geldanlage ist. Aber Sie zeigt, ob ein Unternehmen sich aktionärsfreundlich verhält oder nicht.
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